Aktuelle Informationen zu den Maßnahmen gegen das Coronavirus
Gemäß der Zweiten Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, welche am Sonntag dem 10.01.2021 in Kraft getreten ist, dürfen Fahrschulen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste anbieten(Liste der untersagten Dienstleistungen: siehe unten).
Dies gilt nicht im Rahmen des Erwerbs von Fahrerlaubnissen durch Angehörige kommunaler Unternehmen oder staatlicher Stellen zu dienstlichen Zwecken.
Diese Schließung gilt vorübergehend bis zum 31.01.2021.
Bei Fragen sind wir telefonisch für euch erreichbar.
Anbei ist eine Liste der Untersagten und zulässigen Dienstleistungen:
Untersagt ist:
• Fahrschulunterricht Theorie und Praxis, auch Online-Unterricht ist nicht zulässig.
• Die Durchführung von Aufbauseminaren
• Die Durchführung des verkehrspädagogischen Teils des Fahreignungsseminars
• Publikumsverkehr im Zusammenhang mit dem Fahrschulbetrieb, z.B. Anmeldungen
und Beratungen.
Nicht möglich sind:
• Praktische Fahrerlaubnisprüfungen
• Lehrproben in der Fahrlehrerprüfung
Zulässig sind:
• Theoretische Fahrerlaubnisprüfungen
• Fahrschulunterricht und Fahrerlaubnisprüfungen, jeweils Theorie und Praxis, für An
gehörige kommunaler Unternehmen oder staatlicher Stellen zu dienstlichen Zwecken
• Fahrlehrerausbildungen in anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätten
• Fahrlehrerfortbildungen durch anerkannte Träger
• Fahrlehrerprüfungen, ausgenommen Lehrproben
• Berufskraftfahreraus- und -weiterbildungen in anerkannten Ausbildungsstät
ten/Fahrschulen
• Erste-Hilfe-Schulungen bei anerkannten Stellen nach § 68 FeV, auch Fahrschulen
• Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung bei anerkannten Stellen nach § 70
FeV
Bei weiteren Änderungen informieren wir über die bekannten Kommunikationskanäle:
Aushänge an den Filialen, Auskunft per Telefon, über unsere Website und
Facebook.
Eurer Team vom Verkehrsbildungszentrum Berlin VBZB
Laut der neuen Schutzverordnung ist der nicht systemrelevante Einzelhandel geschlossen. Fahrschulen zählen zu den Dienstleistern und bieten mit der Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung eine für das System relevante Leistung an.
Kurzum, wir sind „vorerst“ für Euch weiterhin geöffnet.
Bei weiteren Änderungen informieren wir über die bekannten Kommunikationskanäle: Aushänge an der Filiale, Auskunft per Telefon und über unsere Website.
Eurer Team vom Verkehrsbildungszentrum Berlin VBZB
Liebe Fahrschüler*innen und Seminarteilnehmer*innen
Sie alle haben die Meldung im Fernsehen oder Rundfunk zur Kenntnis genommen. Vieles wurde gesagt, aber eben nicht alles.
Auch nach der Pressekonferenz des Senats von Berlin, die soeben zu Ende ging, kann nicht gesagt werden, ob und welche Änderungen auf die Fahrschulen zukommen.
Erfahrungsgemäß werden angekündigte Änderungen zur jeweiligen geltenden SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung meist kurz vor Mitternacht vor dem Datum des Inkrafttretens ins Internet gestellt. Das wäre in diesem Fall der 15.12.2020.
Sobald uns entsprechende Informationen vorliegen informieren wir umgehend auf den möglichen Kommunikationswegen, Aushang an den Einrichtungen, über unsere Websites und social Media Kanäle.
Euer Team vom Verkehrsbildungszentrum Berlin

Wir ziehen um - ab dem 01.01.2021
Das Verkehrsbildungszentrum Berlin befindet sich ab dem 01.01.2021 an folgenden Standort:
Märkische Allee 82A,
12681 Berlin
Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 8.00 – 16.30 Uhr
Was bringt der Umzug?
- Direkte Anbindung an den Berliner ÖPNV – S Bahnhof Springpfuhl
- Moderne Ausstattung und großzügige Seminarräume
- Führerscheinausbildung in allen Klassen und Fahrlehrerausbildung
Bei weiteren Fragen können Sie gerne telefonisch oder per Mail Kontakt aufnehmen. Wir kümmern uns gerne um Ihr anliegen.

Führerschein Klasse D
DE - D1E - D1
Voraussetzungen:
- PKW Führerschein Klasse B
- mind. 21 Jahre, für die Bus-Klassen D1 und D1E
- mind. 24 Jahre, für die Busklassen D und DE
Für alle Klassen gilt:
- Nachweis über die körperliche Eignung und Belastbarkeit durch ein arbeitsmedizinisches/ psychologisches Gutachten
- Sehtest
- Bei gewerblicher Nutzung müssen, seit dem 10.09.2008, die Vorgaben des Berufsraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllt werden.
Ausbildung:
- Theorie 6 x 90 Min. Grundwissen
- 18 x 90 Zusatzstoff
- Praxis (58 Fahrstunden)
- theoretische und praktische Prüfung
Weiterbildung:
- Weiterbildungsqualifikation alle 5 Jahre
Die Bus-Klassen
Es gibt 4 Bus Führerscheinklassen, die es zu unterscheiden gilt.
D1 und D1E ist die Klasse für kleine Busse, mit max. 16 Sitzplätzen.
D1E ist die Anhängerklasse zum D1-Führerschein.
D und DE sind die Klassen für große Busse mit mehr als 16 Sitzplätzen. DE bezeichnet die Anhängerklasse für den Führerschen D.
Weitere Führerscheinklassen BUS

Führerschein Klasse C
CE - C1E - C1
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre (Berufskraftfahrer-Ausbildung oder Grundqualifikation)
- 21 Jahre (beschleunigte Grundqualifikation)
- PKW-Führerschein Klasse B
- ärztliche Tauglichkeitsprüfung
Klasse C:
- über 3500 kg – max. 7500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger bis 750 kg
Ausbildung:
- Theorie6 Doppelstunden á 90 Min. Grundstoff
10 Doppelstunden á 90 Min. Zusatzstoff
- Praxis – von B auf C5 Fahrstunden á 45 Min. Überland
2 Fahrstunden á 45 Min.Autobahn
3 Fahrstunden á 45 Min. Dämmerung / Dunkelheit - Praxis – von C1 auf C3 Fahrstunden á 45 Min. Überland
1 Fahrstunde á 45 Min.Autobahn
1 Fahrstunde á 45 Min. Dämmerung / Dunkelheit
- Theorie
Prüfung:
- Theorie: 37 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden
- Praxis: 75 Minuten (15 Min. Abfahrtskontrolle und 60 Min. Fahren)
Weiterbildung:
- Weiterbildungsqualifikation alle 5 Jahre – bei gewerblicher Nutzung
Die LKW-Klassen
Es gibt 4 LKW Führerscheinklassen, die es zu unterscheiden gilt.
Weitere Führerscheinklassen LKW
- Klasse C über 3,5t zG
- Anhänger über 750kg
- ab 21 Jahren
- ab 18 Jahren, nach Abschluss des entsprchenden Ausbildungsberufs
- Klasse C1E
- Klasse C über 3,5t zG
- Anhänger über 750kg
- ab 21 Jahren
- ab 18 Jahren, nach Abschluss des entsprchenden Ausbildungsberufs
- Klasse C1E
- BE und T
- D1E bei Vorbesitz D1
- DE bei Vorbesitz D
- mit mehr als 3,5 t zG bis max 7,5 t zG
- bis 8 Personen außer Fahrzeugführer
- Anhänger bis 750 kg
- Anhänger über 750 kg
- Fahrzeugkombination bis 12 t zG

Berufskraftfahrer Aus- & Weiterbildung
BUS - LKW
Berufskraftfahrer Weiterbildung und Module VBZB
- Ausbildung zum Lkw-Fahrer/in
- Die einzelnen Bausteine gliedern sich wie folgt:
- Maßnahmennummer: 962-446-2020
- Baustein 4: Erwerb Klasse C/CE in einem Ausbildungsgang
- Baustein 5: „beschleunigte Grundqualifikation“ Güterkraftverkehr
- Baustein 9: Ladungssicherung im Güterkraftverkehr
- Baustein 10: Perfektions-Fahrtraining Güterkraftverkehr
- Baustein 11: Perfektions-Wechselbrückentraining
- Baustein 12: Fahrer von Flurförderzeugen / Gabelstapler
- Baustein 13: Unterweisung / Befähigungsnachweis für Lkw-Ladekran
- Baustein 25: Praktikum Güterkraftverkehr
Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse D / Omnibus nach Vorgaben der Fahrschülerausbildungsordnung
Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse D / Omnibus nach Vorgaben der Fahrschülerausbildungsordnung
Erwerb des Fahrausweises für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand (Gabelstapler) Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung“.
Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C + CE (LKW + Anhänger) nach Vorgaben der Fahrschülerausbildungsordnung
Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraftverkehr für Lkw-Fahrer/-innen
Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Personenkraftverkehr für Omnibusfahrer/innen
Berufskraftfahrer Weiterbildung und Module FAHRSCHULE allroad
- Informationsgespräch & Übergabe der benötigten Unterrichtsmaterialien
- Lehrgang für Erste Hilfe
- Online-Lernen am Computer
- Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von PKWs
- Beratungsgespräch, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
- Lehrgang Erste Hilfe
- Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse
Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
- Erwerb Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von leichten LKWs (7,5 t zGG solo, 12 t zGG Zug)
- Online-Lernen am Computer
- Erwerb Führerschein Klassen C1/C1E
Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
- Erwerb der Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von schweren LKWs (Sattel- oder Gliederzug)
- Online-Lernen am Computer
- Erwerb Führerschein Klassen C/CE
Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
- Erwerb der Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen LKWs der Klasse C
- Erwerb Führerschein der Klasse C
Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
- Erwerb der Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zGG
- Online-Lernen am Computer
- Erwerb Führerschein Klasse CE
Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
- Erwerb der Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von KOM
- Online-Lernen am Computer
- Erwerb Führerschein der Klasse D
Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
- Erwerb der Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von KOM
- Online-Lernen am Computer
- Erwerb Führerschein der Klasse D
Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
- Erwerb der Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von KOM
- Online-Lernen am Computer
- Erwerb des Führerscheins der Klasse D
Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
- Erwerb der Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von KOM
- Online-Lernen am Computer
- Erwerb des Führerscheins der Klasse D
Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation, um den Fahrerqualifizierungsnachweis „Schlüsselzahl 95“ im Führerschein zu erhalten
- inkl. 10 Praxisstunden
Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger/innen nach §3 BKrFQG – Bus auf LKW
Von LKW auf KOM und umgekehrt (Wechsler), um den Fahrerqualifizierungsnachweis „Schlüsselzahl 95“ der jeweiligen Klasse im Führerschein zu erhalten
Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger/innen nach §3 BKrFQG
Von LKW auf KOM und umgekehrt (Wechsler), um den Fahrerqualifizierungsnachweis „Schlüsselzahl 95“ der jeweiligen Klasse im Führerschein zu erhalten
Berufskraftfahrer/innen müssen Weiterbildungsmaßnahmen (5 Module) innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes absolvieren.EU-Weiterbildung, um den Fahrerqualifizierungsnachweis „Schlüsselzahl 95“ im Führerschein zu erhalten (nach Absolvierung aller 5 Module)
- Modul 1: ECO-Training & Assistenzsysteme
- Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
- Modul 4: Schadensprävention
- Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Berufskraftfahrer/innen müssen Weiterbildungsmaßnahmen (5 Module) innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes absolvierenEU-Weiterbildung, um den Fahrerqualifizierungsnachweis „Schlüsselzahl 95“ im Führerschein zu erhalten (nach Absolvierung aller 5 Module)
- Modul 1: ECO-Training & Assistenzsysteme
- Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
- Modul 4: Schadensprävention
- Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast
- Fahrpraxis und Perfektionstraining mit Wechselbrückenfahrzeugen
- Fahrpraxis und Perfektionstraining auf Sattelzugmaschinen
- 2 Tage Fahrsicherheitstraining
- Technische Unterweisung – Abfahrtskontrolle
- Handfertigkeiten – Verbinden & Trennen
- Perfektionstraining – Rangieren mit Gliederzug
- Training bis zur Perfektion – Rückwärtsfahren
- Fahrgassenfahrten
- Überwinden enger, unübersichtlicher Stellen
- Laderampentraining
- Wirtschaftlichkeitstraining/ wirtschaftliche Fahrweise
- Fahrübungen
- Wartung und Pflege
- Perfektionstraining Wechselbrücke
- Absetzen, Aufnehmen, Umsetzen von Wechselbrücken
- gleichzeitiges Wechseln von Brücken für Zug- und Anhängerfahrzeug, Rangiertraining
- Wirtschaftlichkeits- und Perfektionstraining
- Technische Unterweisung – Abfahrtkontrolle
- Handfertigkeiten – Verbinden & Trennen
- Perfektionstraining – Rangieren mit Sattelzügen
- Training bis zur Perfektion – Rückwärtsfahren
- Fahrgassenfahrten
- Überwinden enger, unübersichtlicher Stellen
- Laderampentraining
- Wirtschaftlichkeitstraining/ wirtschaftliche Fahrweise
- Fahrübungen
- Wartung und Pflege
Für alle Fahrer/innen von Gefahrgut vorgeschriebene Grundschulung. Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie- und Handelskammern. Sie gliedern sich in die folgenden „Themensektoren“:
- Allgemeine Vorschriften
- Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen/ Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung mit Übungen zur
- Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5t
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit praktischer Feuerlöschübung
Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie- und Handelskammern. Sie umfassen folgende tankspezifisch ausgerichtete Themen:
- Allgemeine Vorschriften
- Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen/ Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Nach dem Grundsatz BGG 925 der Berufsgenossenschaft benötigen alle, die gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeiten, eine entsprechende Unterweisung.Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln / Verkehrswege
- Fahrübungen nach BGG 925
- Rechtliche Grundlagen der Ladungssicherung
- Verordnung sowie Richtlinien zur Ladungssicherung
- Physikalische Grundlagen
- Fahrzeugaufbau und Fahrverhalten
- Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt
- Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Beladen-Technologien
- Möglichkeiten zur Ladungssicherung
- Praktische Übung zur Beladung und Ladungssicherung
- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften
- Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
- Bauarten und Baugruppen von LKW-Ladekranen
- Sicherheitseinrichtungen an LKW-Ladekranen
- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
- Einweisung / Handzeichengebung
- Krantransport, Kranaufstellung und -abstützung, Unterbauung
- Anforderungen an die Kranabnahme und -prüfung
- Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
- Verhalten bei Störungen
- Praktische Übungen
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau des Kontrollgerätes
- Tätigkeiten zu Schichtbeginn
- Kontrolle, Mitführpflicht
- Ausdrucke
- Neuerungen der Lenk- und Ruhezeiten

Führerschein Klasse B
B96 - BE - BF17 - B196
Klasse B:
Ausführliche Informationen zu den Führerscheinklassen (PKW)
Klasse B / BF17 / BE / B96 / B196 findet Ihr hier:
Führerschein Klasse A
MOFA - AM - A1 - A2
Klasse A:
Ausführliche Informationen zu den Führerscheinklassen (Motorrad)
Klasse A / MOFA / AM / A1 / A2 findet Ihr hier:


Weiterbildung für Fahrlehrer/innen
Von Profis für Profis
Weiterbildung für Fahrlehrer/innen im
VBZB Verkehrsbildungszentrum Berlin.
Wer Fahrschüler unterrichten bzw. ausbilden will, bedarf dazu der amtlichen Anerkennung, ausgewiesen durch die Fahrlehrerlaubnis.
Diese wird in Deutschland auf Grundlage des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Antrag erteilt. Sofern der Antragsteller die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sowie im Besonderen die staatlich reglementierte Ausbildung mit bestandener Prüfung abgeschlossen hat.
Der Nachweis einer Fahrlehrerlaubnis als staatlich anerkannter Fahrlehrer wird mit dem Fahrlehrerschein erbracht, der während der praktischen Ausbildung vom Fahrlehrer/in mitzuführen ist. Die Fahrlehrerlaubnis ist dabei ähnlich wie die Fahrerlaubnis in Klassen eingeteilt.
Schreib uns an!
Wir freuen uns über Deine Anfragen und melden uns schnellstmöglich bei Dir!
Kontakt
Email: kontakt@vbzb.de
Tel: +49 30 311 611 211
Öffnungszeiten
Mo – Fr.: 08.00 – 15.30 Uhr